Ohne materielle Grundlagen kann die Kirchengemeinde ihren christlichen Auftrag zu Diakonie, Seelsorge und Verkündigung nicht erfüllen.
Kirchensteuern bilden derzeit eine ausreichende finanzielle Basis für die Gemeindearbeit, aber aufgrund des demographischen Wandels ist die Zahl der Kirchensteuerzahler rückläufig: vielen nicht steuerpflichtigen Ruheständlern stehen wenige jüngere und berufstätige Evangelische gegenüber.
Mit der Stiftung soll die Gemeindearbeit langfristig finanziell unterstützt werden.
Durch solides Wirtschaften vor allem in den letzten Jahren und aufgrund großzügiger Zuwendungen einzelner Gemeindemitglieder konnte ein Anstiftungsvermögen bereitgestellt werden.
Das Presbyterium beschloss daher im Frühjahr 2009 die Gründung der „Evangelischen Stiftung Kerken“. Es ist die erste Stiftungsgründung einer Kirchengemeinde im Kirchenkreis Kleve.
Die Kirchengemeinde veranstaltet eine Freizeit für Jugendliche, Familien oder Senioren. Die Fahrt- und Unterbringungskosten sind recht hoch. Um die Kosten für die Teilnehmer gering zu halten, beantragt die Gemeinde bei der Stiftung einen Zuschuss.
Eine „Krabbelgruppe“ entsteht und braucht für ihre wöchentlichen Zusammenkünfte Spielmaterial – die Stiftung gibt einen Zuschuss
Im Gitarrenchor wird ein neues Instrument gebraucht oder es sollen neue Noten angeschafft werden – die Stiftung unterstützt das.
Die Kirchengemeinde engagiert sich in der Seniorenarbeit und möchte eine Mitarbeiterin / einen Mitarbeiter hierfür einstellen – der Stiftungsrat könnte beschließen, die Personalkosten zu bezuschussen.
Durch Spenden und Zustiftungen:
Spenden können durch Beschluss des Stiftungsrates für die Erfüllung des Stiftungszweckes ausgegeben werden, also unmittelbar für die Förderung der Arbeit in der Evangelischen Kirchengemeinde Kerken.
Zustiftungen erhöhen das Stiftungsvermögen, das in seinem Wert ungeschmälert erhalten bleibt. Nur die jährlich erzielten Zinsen aus dem Stiftungsvermögen dürfen vom Stiftungsrat zur Erfüllung des Stiftungszweckes ausgegeben werden.
Spenden und Zustiftungen an die „Evangelische Stiftung Kerken“ sind im Rahmen der geltenden Gesetze steuerlich abzugsfähig.
Geburtstag, Hochzeitstag oder Konfirmationsjubiläum – warum nicht mit einer Bitte um Spenden die Stiftung bedenken?
Im Trauerfall trösten Blumen und Kränze im Augenblick des Verlustes - eine Zustiftung trägt dauerhaft Früchte für nachfolgende Generationen.
Ohne rechtliche Erben fallen die Hinterlassenschaften an den Staat – es sei denn, ein Testament bestimmt einen anderen Empfänger, z.B. die „Evangelische Stiftung Kerken“.
haben eine lange Tradition, auch wenn die Kirchengemeinde Kerken noch recht jung ist: sie wurde 1962 gegründet und zählt 2009 gut 2.300 Glieder.
ist die materielle und ideelle Unterstützung der kirchlichen und diakonischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen, Familien und Senioren in der Evangelischen Kirchengemeinde Kerken. Der Stiftungszweck ist bewusst weit gefasst, um die gesamte Bandbreite heutiger und in der Zukunft sich entwickelnder Gemeindearbeit unterstützen zu können. Der Stiftungszweck soll aus den Erträgen und Spenden erfüllt werden.
sowie Zustiftungen und Spenden werden vom Rentamt im Kirchenkreis Kleve mit Sitz in Goch verwaltet, über das alle Kirchengemeinden des Kirchenkreises Kleve ihre Finanzangelegenheiten abwickeln. Das Rentamt ist verpflichtet, das Stiftungsvermögen (genauso wie alle anderen kirchlichen Gelder) mündelsicher und unter ethischen Gesichtspunkten anzulegen. Derzeit geschieht das vorwiegend in Zusammenarbeit mit der „Bank für Kirche und Diakonie“ (KD-Bank eG) mit Sitz in Dortmund.
entscheidet über die Verwendung der Erträge und Spenden.
Die Mitglieder sind vom Presbyterium berufen worden:
Evangelische Stiftung Kerken
Pfarrerin Karin Latour, Dennemarkstr. 5 in 47647 Kerken
Evangelische Stiftung Kerken
Kto. Nr.: 1010221010
BLZ: 350 601 90 (KD-Bank - die Bank für Kirche und Diakonie)
Verwendungszweck: Ev. Stiftung Kerken
IBAN: DE51 3506 0190 1010 2210 10
BIC: GENODED1DKD (Dortmund)